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Standarddokumente

Liste der für die Zollabfertigung erforderlichen Unterlagen

  • Außenhandelsvertrag (Kopie)
  • Invoice (muss Angaben zu Nummer des Außenhandelsvertrages, Preis, Lieferbedingungen, Gewicht netto und brutto, Anzahl von Collis für jedes Produkt, Ursprungsland der Ware, Warencode gemäß der Nomenklatur WN AWT (Original) beinhalten)
  • Packliste
  • Handelspass („Passport Sdelki“) – Kopie
  • Wenn im Vertrag eine Vorauszahlung vereinbart wurde, sind Überweisungsträger, Kontoauszug des Firmenkontos (Kopien, beglaubigt mit Firmenstempel, unterschrieben von Generaldirektor und Chefbuchhalter) vorzulegen.  
  • Transportdokumente
  • Zahlungsbelege für geleistete Zollabgaben an das Zoll (Original)
  • Zertifikate und andere Genehmigungsunterlagen, welche die Einhaltung von nichttarifären Handelshemmnissen (Original / notariell beglaubigte Kopie / vom ausstellenden Organ beglaubigte Kopie) belegen
  • Falls nicht in den Lieferbedingungen vereinbart – Angabe zu Transportkosten bis zur Grenze der RF (Transportrechnung, Frachtinvoice, Zahlungsbelege, wenn im Vertrag keine Frachtstundung vereinbart wurde, Speditionsvertrag als Grundlage für die Rechnungsstellung)
  • Versicherungspolice (wenn die Ware nach den Lieferbedingungen versichert wurde, z.B. CIP, CIF). Wurde die Versicherung auf Erwägung des Käufers vereinbart, z.B. CFR – Brief über Nichtversicherung der Güter auf dem Briefbogen des Käufers.
  • Nachweis der Bank über die Eröffnung von Konten
  • Bescheinigung des Statistikamtes – Code „OKPO“ ( Nummer nach „Allrussischem Klassifikator von Unternehmen und Organisationen“)
  • Bescheinigung des Steueramtes mit Codes INN/KPP (Steueridentifikationsnummer / Nummer des Erfassungsgrundes)
  • Bescheinigung OGREN (staatliche Registrierungsnummer)
  • Satzung der Gesellschaft (Kopie)
  • Ursprungszertifikat der Ware
  • Für den in § 54 der Zollerklärung erwähnten Bevollmächtigen der Gesellschaft: Vollmacht, Einstellungsbefehl, Arbeitsvertrag, Passkopie.

Erläuterungen zu den Dokumenten

1. Invoice — Faktura-Rechnung. Muss folgende Angaben enthalten: Menge, Bezeichnung, Preis, Code WN AWT, VAT, Vertragsnummer, Lieferbedingungen, Verkäufer, Empfänger, Absender. Wird vom Verkäufer für den Käufer ausgestellt, falls im Vertrag nicht anders vereinbart, in der Sprache des Verkäufers.

2. Proforma Invoice — Proforma-Rechnung. Muss Informationen über Menge, Bezeichnung, Schätzungswert, Code WN AWT, VAT, Vertragsnummer, Lieferbedingungen, sowie den Text enthalten: «ist für Zollzwecke bestimmt und muss nicht beglichen werden». Wird vom Verkäufer für den Käufer ausgestellt, falls im Vertrag nicht anders vereinbart, in der Sprache des Verkäufers. Dieses Dokument wird ausgestellt, wenn die Lieferung unentgeltlich erfolgt, oder im Fall, wenn der Preis für die Güter in einem anderen Invoice berücksichtig wurde.

3. Packing List — Packliste, ein Dokument, in dem außer der Angaben zu Absender und Empfänger und Warenbezeichnung, auch Gewichte netto und brutto, Anzahl und Art von Colli, Besonderheiten der Verpackung, Volumen angegeben sind. Dieses Dokument ist für die Kontrolle von Güterunversehrtheit sehr praktisch.

4. CMR — Internationale Waren-Transport-Frachtbrief. Wird vom Spediteur oder Frachtabsender ausgestellt, enthält Angaben zu Absender, Empfänger, Verlade- und Ausladeort, Anzahl und Gewicht von Colli. Enthält: Verlade- und Ausladeort, Gewicht, Anzahl von Colli, Code WN AWT.

5. EX-1 — Ausfuhranmeldung. Dieses Dokument (Status der Güter – Export) wird für Waren erstellt, welche in der EU produziert und aus den EU-Ländern verkauft werden, und dient als eine allgemein anerkannte Bestätigung für den Export der Ware. Der Abschluss von ЕХ-1 an dem Grenzübergangszoll von EU-Ländern bescheinigt dem Lieferanten die Ausfuhr der Ware aus dem Territorium der EU; dem Lieferanten wird die MwSt erstattet. Bei nicht ordnungsgemäß abgeschlossener ЕХ-1 kann die MwSt vom Verkäufer nicht erstattet werden. Wenn ЕХ-1 im Absenderland nicht erstellt wurde, können wir dieses Dokument mit einer Vollmacht erstellen. Zum Ausführen des Exportgeschäftes muss der Absender an seinem Meldeort die EORI Nummer erhalten, welche auch in die europäische Datenbank eingetragen wird. Die Ausfuhrzollanmeldung ЕХ-1 ist für die Waren europäischer Herkunft, welche aus dem Lager in die Nicht-EU-Länder ausgeführt werden, erforderlich. Die Ausfuhrzollanmeldung ЕХ-1 wird vom Lieferanten /Agenten des Lieferanten oder des Spediteurs mit entsprechender Lizenz und dem Zugang zum elektronischen Exportsystem erstellt.  Die Ausfuhrzollanmeldung ЕХ-1 muss in elektronischer Form erstellt werden; dem Dokument  werden eine einmalige Nummer MRN (Movement Reverence Number) und die Strichcode verliehen. Auf der Internetseite des EU-Zolls kann diese Nummer übers Internet geprüft werden.

6. Т-1 «Nordpassport» – die Transitdeklaration, ein Garantiedokument für den Zolltransit. Wird für Güter  ausgestellt, welche durch die EU als Transit befördert werden. Lagerung solcher Waren auf dem Territorium Europas ist ausschließlich in den Zolllagern möglich. Zollager haften finanziell vor den Steuerorganen der EU im Falle der Nichtausfuhr von Waren aus der EU.  Т-1 kann durch TIR Carnet ersetzt werden. Der Unterscheid zwischen TIR Carnet und Т1 besteht darin, dass ein Fahrzeug mit TIR Carnet eine Zollverplombung bis zum Zolllager trägt; T1 gilt aber nur in der EU, für Versand auf das Territorium von der Zollunion sind zusätzliche Dokumente erforderlich.

7. TIR Carnet — ein Universaldokument, welches eine ungehinderte Beförderung von den unter Zollkontrolle stehenden Waren ermöglicht. Der Spediteur garantiert die Unversehrtheit und die Zustellung der Güter bis zum Bestimmungsterminal, und beim Verschwinden der Güter  – die Zahlung von Zollgebühren an den Staat. Das Vorhandensein dieses Dokumentes erleichtert bedeutend das Passieren von Grenzen der RF.

8. Carnet А.Т.А. — ein internationales Dokument, welches die Zollerklärung ersetzt; es  ermöglicht eine gebührenfreie, vereinfachte und beschleunigte Zollabwicklung für die befristete Einführ von für Messen und Ausstellungen bestimmter Ware sowie die Beförderung von Warenmustern, Berufsausrüstung und einiger anderen Warenkategorien über die Grenze.  Carnet A.T.A. wird von der Industrie- und Handelskammer des Absenderlandes ausgestellt. Zu beachten ist, dass verschiedene Länder das Abkommen über Carnet Т.А. in verschiedenem Umfang ratifiziert haben.

9. Bill of lading (Konnossement, Frachtbrief) — ein Dokument, welches der Spediteur dem Warenabsender aushändigt, um damit die Übernahme der Fracht zum Seetransport zu bescheinigen. Der Spediteur verpflichtet sich die übernommenen Güter an den Bestimmungspunkt zu befördern, danach wird die Lieferung an den Güterempfänger übergeben. Im Bill of loading sind folgende Daten anzugeben: Empfänger, Absender, Bezeichnung der Ware, Gewicht, Fahrtnummer, Schiffsname, Containernummer, Containerzahl, Bestimmungs-/Ausgangshafen.

10. AWB (Luftfrachtbrief) — ein Vertrag über den  Luftfrachttransport. AWB wird vom Absender erstellt und dem Spediteur zusammen mit der Ware überreicht. In dem Dokument werden angegeben: Empfänger; Absender; Bezeichnung der Ware; Gewicht; Volumen; Flugnummer; Anzahl von Colli; Abflugs- / Ankunftshafen;  Transportpreis.

11. Railway-bill (Eisenbahnfrachtbrief im internationalen Verkehr) — ein Transportdokument für grenzüberschreitende Lastentransporte mit der Bahn. Railway-bill ist ein offizieller Transportvertrag zwischen dem Absender und der Administration von Eisenbahn. Im Railway-bill werden angegeben: Empfänger; Absender; Bezeichnung der Ware; Gewicht; Waggonnummer; Anzahl von Colli; Abfahrt- / Ankunftsstation. Es wird ein Standardblanco/Formblatt ausgefüllt, gewöhnlich in zwei Sprachen.  

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